Gesetz stößt an Grenzen

Professorin Eberlein-Gonska © Technische Universität Dresden
Das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung stößt an einigen Stellen an seine Grenzen. Weniger unnötige Leistungen würden mehr Qualität bringen, meint Maria Eberlein-Gonska.
In der Zielstellung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) heißt es: „Um die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten und die Gesundheitsversorgung zielgerichtet weiterzuentwickeln, bedarf es weiterer Reformen, die Leistungen sowie die Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung verbessern, Netzwerke stärken und strukturelle Verwerfungen beseitigen.“ Dabei stehen Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung an erster Stelle, die durch einen bunten Strauß an zahlreichen verschiedenen Maßnahmen wie die Festlegung weiterer Mindestmengen, die Erprobung von Qualitätsverträgen mit den Krankenhäusern, die Weiterentwicklung des Zweitmeinungsverfahrens, die finanzielle Förderung klinischer Sektionen bis hin zum umstrittenen Thema der Einführung von Pflegepersonalquotienten gefördert werden sollen.
Qualitätsbemühungen stoßen an Grenzen
Es gibt einen grundlegenden Widerspruch im deutschen Gesundheitswesen: die Förderung von Leistungserbringung auf der einen Seite und die Forderung nach Qualität auf der anderen. An dieser Stelle stoßen viele Qualitätsbemühungen regelmäßig an ihre Grenzen und Möglichkeiten.
Mit der Einführung der Fallpauschalen und Sonderentgelte im Jahr 2001 ist im Hinblick auf die Zielsetzung der bislang rein ärztlich besetzten und freiwillig durchgeführten externen Qualitätssicherung eine Wende eingetreten. Der Gesetzgeber hat diese zum Schutz vor Indikations- und damit Leistungsausweitung gesetzlich verpflichtend erklärt und damit auch finanzielle Sanktionen bei Nichterfüllung verknüpft. Damit haben wir in Deutschland eine Fülle an Qualitätsdaten, die im internationalen Vergleich beispielgebend sind. Im Kontext der Bewertung durch die Facharbeitsgruppen auf Landes- und Bundesebene sind zahlreiche Verbesserungen in den jeweiligen Krankenhäusern zu verzeichnen, die sich wiederum in den Indikatoren zu den jeweiligen Modulen ablesen lassen. Gleichwohl ist der damit verbundene administrative Aufwand auf allen Ebenen hoch. Dieser Ansatz der Qualitätssicherung ist vom Gesetzgeber klar gewollt und verbindlich festgelegt.
Weniger an unnötigen Leistungen ermöglicht mehr an Qualität
Wohingegen andere wirkungsvolle und keinesfalls bürokratische Ansätze des Qualitätsmanagements wie die prinzipielle kritische Hinterfragung einer medizinischen Leistung nicht in das Konzept der derzeitigen Erlösgenerierung passen. So wird die Medizin als Leistungsdisziplin verstanden, bei der immer und regelmäßig Aktivitäten ausgelöst werden, die dann in Abrechnungsziffern überführt werden. Medizin ist aber deutlich mehr und beinhaltet auch die Überlegung zur Reduzierung einer Leistung bis hin zum Lassen. Hierfür gibt es keine Ziffer, keine Vergütung und passt somit auch nicht in das aktuelle Finanzierungssystem. Und genau an dieser Stelle gerät Qualitätsmanagement an seine Grenzen, da der eigentliche Wirkmechanismus nicht konsequent bedient werden kann. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele aus dem Arbeitsalltag der verschiedenen Berufsgruppen in den verschiedenen Sektoren. Der vom Gesetzgeber seit der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im Jahr 2000 hoch gelobte Tiger darf somit nur ganz gezielt und ausgewählt seine Zähne einsetzen, da helfen auch weitere gesetzliche Regelungen wie das jetzige Gesetz nicht weiter. Ehrliches und wirkungsvolles Bemühen um Qualität erfordert meines Erachtens nach einen Richtungswechsel dahingehend wie es anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin vom Präsidenten geäußert wurde: Jedes Weniger an unnötiger Leistung bedeutet und ermöglicht ein Mehr an Qualität! Und das rechnet sich für alle Beteiligten.
Autorin:
Prof. Dr. Med. habil. Maria Eberlein-Gonska ist Leiterin Qualitäts- und Medizinisches Risikomanagement beim Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden
Maria.Eberlein-Gonska@uniklinukum-dresden.de