Oberlinhaus

Gericht bestätigt Kündigung der verurteilten Pflegekraft

Das Arbeitsgericht Potsdam hat die Kündigung der wegen vierfachen Mordes im Oberlinhaus verurteilten Pflegekraft bestätigt. Die Kündigung sei auch bei verminderter Schuldfähigkeit gerechtfertigt.

WI Abo
Jetzt gesamten Artikel lesen.
WI.Abo bestellen oder anmelden!