AWO KV Müritz

Ehemaliger Geschäftsführer muss Entschädigung zahlen

Ein ehemaliger Geschäftsführer des AWO KV Müritz muss einen umfangreichen Schadensersatz an seinen früheren Arbeitgeber leisten. Der Ex-Chef verzichtet auf das letzte Mittel.

WI Abo
Jetzt gesamten Artikel lesen.
WI.Abo bestellen oder anmelden!

In Verbindung stehende Artikel: