Trügerische Idylle

In der Schweiz sind die Gehälter für Pflegekräfte doppelt so hoch. Einige deutsche Fachkräfte kehren den Eidgenossen trotzdem den Rücken.
Die Stiftung bezahlt in einigen Einrichtungen nicht nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie. Die Beschäftigten müssen sich dort seit Jahren mit niedrigeren Löhnen zufrieden geben. Langsam verlieren sie die Geduld.

Der ehemalige Verfassungsrichter über Herausforderungen für den Sozialstaat, klare Regeln bei der Zuwanderung und den Status der freien Wohlfahrt.

Die Technik für den digitalen Wandel im Gesundheitswesen ist einsatzbereit. Doch die Voraussetzungen für ihre Anwendung muss die Politik erst noch schaffen.

Die Arbeitsgruppe der Länder arbeitet an Standards für mehr Transparenz. Caritas und Diakonie setzen eigene Impulse. Die Debatte erhält eine neue Dynamik.

Die BBT-Gruppe kauft strauchelnde Träger und baut so ein verzweigtes Versorgungsnetz auf. Ihre Ordensmänner sind nicht nur in Deutschland unterwegs. Auch in der Schweiz und in den USA eilen sie ihren Brüdern jetzt zu Hilfe.

Ein Berliner Start-up mischt den Markt für ambulante Pflege auf. Der Pflegetiger setzt konsequent auf digitale Prozesse und wächst rasant. Die Gründer haben ehrgeizige Pläne.

Youvo ist eine Plattform, auf der wir Kreative mit sozialen Organisationen zusammenbringen, die Unterstützung benötigen. Die Studierenden und Profis bekommen durch uns die Möglichkeit, sich für soziale Organisationen einzusetzen…

Das Ambioassist-System von Easierlife ermög-licht älteren Menschen ein unabhängiges Leben zu Hause. Nahezu unsichtbare Sensoren werden in der Wohnung angebracht und erkennen die Bewegungen und Lebensgewohnheiten. Über die App…

Die Zusammenarbeit von Trägern mit Akteuren aus anderen Fachbereichen geht über das bloße Zusammenlegen von Ressourcen hinaus. Immer wieder führen Kooperationen zu Innovationen und sichern Sozialunternehmen den Erfolg.

Thüringer Träger zahlen weniger als hessische Chefs.Bewerbungen aus dem Westen kommen trotzdem.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts erlaubt kirchlichen Arbeitgebern, von Arbeitsvertragsrichtlinien abzuweichen. Ein Grund zur Empörung ist das jedoch nicht.