Bedarfsermittlung

Vorgaben kaum eingehalten

Dem BTHG zufolge sollen ausschließlich Leistungsträger der Eingliederungshilfe die Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung durchführen. Eine Umfrage von Wohlfahrt Intern zeigt: Nur wenige halten sich an die Regelung.

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Sebastian Danz
danz(at)wohlfahrtintern.de