29.05.2015, 13:35 Uhr für WI.Abo Kunden BereitschaftszeitenMindestlohn im SchlafAuch für Bereitschaftszeiten gilt der Mindestlohn. Träger und Verbände drängen auf eine Änderung im Gesetz. Doch das Arbeitsministerium will stur bleiben.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!