02.02.2018, 05:51 Uhr für WI.Abo Kunden GemeinnützigkeitKalkulierbares RisikoSozialunternehmen können in Start-ups investieren, ohne das Gemeinnützigkeitsrecht zu verletzen. Sie müssen jedoch einige einschränkende Bedingungen beachten.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!