25.01.2017, 12:57 Uhr für WI.Abo Kunden TendenzbetriebIm EinzelfallIm vergangenen Jahr haben sich einzelne Gliederungen der AWO von Mitarbeitern mit rechter Gesinnung getrennt. Auch für andere Wohlfahrtseinrichtungen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung zulässig ist.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!