Gemeinnützige Träger müssen sich gegen gewerbliche Anbieter im Wettbewerb behaupten. Denen sind Beihilfen für
die Konkurrenz ein Dorn im Auge, das Finanzamt schielt auf die Steuer.
Strittige Fälle landen
zunehmend vor Gericht.
Einrichtungen sollten
sich darauf einstellen.