29.10.2015, 14:35 Uhr für WI.Abo Kunden EndowmentKorrekt weitergebenStiftungen dürfen andere Körperschaften bei der Gründung jetzt weitgehender mit Kapital ausstatten. Wahllos dürfen sie ihr Geld aber nicht verteilen.Jetzt gesamten Artikel lesen.WI.Abo bestellen oder anmelden!