Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Verfahren gegen den ehemaligen Leiter einer Jugendeinrichtung der Diakonie Delmenhorst eingestellt. Der Beschuldigte hatte mit dem Vorfall offenbar nichts zu tun.
Der Staatsanwaltschaft zufolge besteht kein hinreichender Tatverdacht für ein Verfahren.
Einer der zwei beteiligten Jugendlichen habe den Beschuldigten entlastet.
Der Leiter stand im Verdacht, in einer Auseinandersetzung gewalttätig geworden zu sein.
Das Verfahren gegen den ehemaligen Leiter eines Kinder- und Jugendhauses der Diakonie Delmenhorst wurde eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit.
Unklarer Sachverhalt
Ermittelt hatte die Staatsanwaltschaft, weil ein unbeteiligter Zeuge möglicherweise gesehen habe, wie der Beschuldigte etwas, vermutlich Zahnpasta, in Mund und Nase des Opfers gedrückt habe. Der genaue Sachverhalt sei äußerst unklar, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.
Jugendlicher entlastet Beschuldigten
Einer der zwei als geschädigt geführten Jugendlichen entlastete den Beschuldigten jedoch. Die zwei Jugendlichen hätten eine Wette laufen gehabt. Der Verlierer hätte Seife essen müssen. Der Beschuldigte habe damit nichts zu tun gehabt. Der zweite Geschädigte konnte nicht vernommen werden, da er ins Ausland verzogen sei.