Einrichtungen schließen aus Protest gegen Senatsentscheidung zwei Tage
Die Berliner AWO schließt aus Protest für zwei Tage ihre Einrichtungen. Sie wirft dem Senat der Hauptstadt Wortbruch vor.
Die meisten Tarifbeschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen haben Anspruch auf einen Inflationsausgleich. Einige Branchen stehen noch besser da.
Der IB und die Gewerkschaften Verdi und GEW haben einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Je nach Entgeltgruppe steigen die Gehälter unterschiedlich stark.
Der ASB im Saarland hat mit Verdi erstmals einen Tarifvertrag ausgehandelt. Der Verband erhofft sich eine Stärkung im Wettbewerb.
Die Salus Altmark Holding und die Gewerkschaft Verdi haben eine Tarifeinigung für den gesamten Konzern erzielt. Künftig will sich der Träger an einem anderen Tarifvertrag orientieren.
Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob eine Kündigung wegen Kirchenaustritts rechtens ist. Die Caritas Limburg hatte einer Ex-Katholikin gekündigt, ihren evangelischen Kolleginnen jedoch nicht.
Qualifikation oder Kirchenmitgliedschaft, was wiegt bei der Stellenbesetzung schwerer? Sozialethiker Kreß, VdDD-Vize Mälzer und Diakonie-Vorstand Lunkenheimer diskutierten kontrovers. Unsere Online-Diskussion hier zum Nachlesen.
Kirchliche Arbeitgeber müssen erkrankten Beschäftigten das gesetzlich geregelte Entgelt fortzahlen. Anderslautende Bestimmungen in den Arbeitsvertragsrichtlinien sind laut Bundesarbeitsgericht ungültig.
Ein kirchlicher Betrieb ist kein öffentlicher Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht weist mit dieser Klarstellung die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers zurück.
Die freie Wohlfahrt zahlt in den Feldern Alten- und Behindertenhilfe häufig besser als der Durchschnitt. In anderen Sparten ist der Vorsprung weniger groß.
Die SRH Holding hat sich mit dem Marburger Bund auf einen neuen Haustarif für Ärztinnen und Ärzte in ihren Akutkliniken geeinigt. Die Erhöhung von neun Prozent findet in mehreren Schritten statt.
Die Option, Pflegekräfte nach dem regional üblichen Entgeltniveau zu bezahlen, führt einer Studie zufolge nicht zu einer höheren Tarifbindung. Die Untersuchung weist auch auf weitere Nachteile der Regelung hin.