24.01.2023, 09:55 Uhr
Teilzeitarbeit
Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf selben Lohn
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts sichert Teilzeitbeschäftigten denselben Lohn zu wie in Vollzeit beschäftigten Mitarbeitenden. Geklagt hatte ein Rettungsassistent.
- Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist eine Teilzeitbeschäftigung kein Grund für einen niedrigeren Stundenlohn.
- Geklagt hatte ein Rettungsassistent, der fünf Euro…
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