Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), fordert eine flexible Umsetzung der Regelungen zur Tarifpflicht in der Pflege. Nach dem Start der Regelung am 1. September müsse es für Einrichtungen eine Frist von mehreren Monaten geben, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Denn Pflegeeinrichtungen könnten erst dann zu einer Umsetzung verpflichtet werden, wenn alle relevanten Informationen vorlägen und die Fehler behoben seien.
Momentan könnten die Pflegeeinrichtungen weder ihren Mitarbeitenden Auskunft über deren Entlohnung geben noch mit den Pflegekassen über die Refinanzierung verhandeln, kritisiert Meurer. Denn die erforderlichen Tarife sowie korrekte und vollständige Daten zu Tarifdurchschnitten und Zuschlägen lägen nicht vor.
Das Bundesgesundheitsministerium und die Pflegekassen hätten einige der wesentlichen Mängel zwar inzwischen erkannt und für einen Teil Nachbesserungen eingeleitet. Diese erfolgten jedoch erst im Laufe des Jahres. Dass der Bundestag sich erneut mit der längst beschlossenen Regelung zu Pflegegehältern in Tarifhöhe befasse, zeige, wie dringend Nachbesserungen notwendig seien.
Die Tarifpflicht in der Pflege war am vergangenen Mittwoch erneut Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Die Regelung verpflichtet Pflegeeinrichtungen dazu, ihre Mitarbeitenden ab dem 1. September 2022 nach Tarif zu entlohnen oder eine Vergütung in gleicher Höhe zu zahlen. Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, müssen entweder Löhne auf Basis eines im jeweiligen Bundesland angewandten Tarifvertrages zahlen oder sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren. Alle Einrichtungen müssen den Pflegekassen bis spätestens 30. April melden, wie sie bei der tariflichen Bezahlung vorgehen wollen. br