02.05.2022, 11:07 Uhr
Tarifbindung

Private Pflegeanbieter fordern eine flexible Umsetzung

bpa-Präsident Meurer © Jürgen Henkelmann

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, will einen flexiblen Umgang mit den Regelungen zur Tarifpflicht in der Pflege. Einrichtungen könnten wegen fehlender Daten keine Entscheidung treffen.

  • Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste Meurer fordert, die Regelungen zur Tarifpflicht in der Pflege flexibel zu handhaben.
  • Nach dem Inkrafttreten der Regelung am 1. September bräuchten Pflegeinrichtungen eine Frist von mehreren Monaten für die Umstellung.
  • Da nicht alle Daten korrekt und vollständig vorliegen würden, fehle ihnen bisher die Entscheidungsgrundlage.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), fordert eine flexible Umsetzung der Regelungen zur Tarifpflicht in der Pflege. Nach dem Start der Regelung am 1. September müsse es für Einrichtungen eine Frist von mehreren Monaten geben, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Denn Pflegeeinrichtungen könnten erst dann zu einer Umsetzung verpflichtet werden, wenn alle relevanten Informationen vorlägen und die Fehler behoben seien.

Korrekte und vollständige Daten fehlten

Momentan könnten die Pflegeeinrichtungen weder ihren Mitarbeitenden Auskunft über deren Entlohnung geben noch mit den Pflegekassen über die Refinanzierung verhandeln, kritisiert Meurer. Denn die erforderlichen Tarife sowie korrekte und vollständige Daten zu Tarifdurchschnitten und Zuschlägen lägen nicht vor.

Nachbesserungen dringend notwendig

Das Bundesgesundheitsministerium und die Pflegekassen hätten einige der wesentlichen Mängel zwar inzwischen erkannt und für einen Teil Nachbesserungen eingeleitet. Diese erfolgten jedoch erst im Laufe des Jahres. Dass der Bundestag sich erneut mit der längst beschlossenen Regelung zu Pflegegehältern in Tarifhöhe befasse, zeige, wie dringend Nachbesserungen notwendig seien.

Tarifpflicht gilt ab September

Die Tarifpflicht in der Pflege war am vergangenen Mittwoch erneut Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Die Regelung verpflichtet Pflegeeinrichtungen dazu, ihre Mitarbeitenden ab dem 1. September 2022 nach Tarif zu entlohnen oder eine Vergütung in gleicher Höhe zu zahlen. Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, müssen entweder Löhne auf Basis eines im jeweiligen Bundesland angewandten Tarifvertrages zahlen oder sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren. Alle Einrichtungen müssen den Pflegekassen bis spätestens 30. April melden, wie sie bei der tariflichen Bezahlung vorgehen wollen. br