„Tagespflegen stehen vor dem Aus“

VKAD-Vorsitzende Güthoff @ VKAD
Das Bundesgesundheitsministerium will mit der Pflegereform Fehlanreize bei der Tagespflege beseitigen. Das Nachsehen werden die Einrichtungen haben, warnt die Vorsitzende der katholischen Altenhilfe Eva-Maria Güthoff.
Der VKAD warnt vor der geplanten Absenkung der Refinanzierung von Tagespflege auf 50 Prozent, wenn ambulante Pflegesachleistungen oder Kombileistung in Anspruch genommen werden.
Die katholischen Interessenvertretung Altenpflege fürchtet das Aus für viele Tagespflegen.
Die neuen Regeln sollen aus Sicht des VKAD Anbieter abstrafen, die betreutes Wohnen mit dem Angebot von Tagespflege zu sogenannten Stapelleistungen kombinieren.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) kritisiert die geplante Absenkung der Refinanzierung von Tagespflege auf 50 Prozent. „Alle warten auf den großen Wurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Doch was bisher durchsickert, ist enttäuschend“, sagt Eva-Maria Güthoff. Die VKAD-Vorsitzende fürchtet das Aus für viele Tagespflegen.
Quasi-Heime sollen vermieden werden
Die neuen Regeln sollen aus Sicht der katholischen Interessenvertretung Altenpflege Anbieter abstrafen, die betreutes Wohnen mit dem Angebot von Tagespflege zu sogenannten Stapelleistungen kombinieren. Diese Modelle kombinieren häufig alle im ambulanten Bereich möglichen Leistungen, die nah an ein stationäres Pflegesetting heranrücken, ohne die Anforderungen der stationären Langzeitpflege erfüllen zu müssen. Die Absenkung der Refinanzierung soll nach den Plänen des Gesundheitsministeriums Fehlanreize beseitigen.
„Ich vermisse jedoch den Beleg für die Fehlanreize", sagt Andreas Wedeking, Geschäftsführer des VKAD. Zwar bestehe im Verband Einigkeit in dem Punkt, dass Stapelleistungen, um Gewinne zu erzielen, das Pflegesystem aushöhlten. Korrekturen dürften jedoch nicht dazu führen, dass vorstationäre Angebote abgebaut würden und der Druck auf pflegende Angehörige und die stationäre Langzeitpflege zunehme.
Tagespflege soll pflegende Angehörige entlasten
Tagespflegeeinrichtungen sollen als teilstationäre Pflegeform die Pflegesituation in der Häuslichkeit stabilisieren und entlasten. Dieses Angebot eignet sich besonders für Menschen mit Demenz, die noch mobil sind, aber eine vollumfängliche Betreuung benötigen. Tagespflegeeinrichtungen entlasten Pflegende bei einer oft Jahre währenden Doppelbelastung. Bisher können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. dh