Führungsgehälter

Lasst uns mehr über Geld reden

Geschäftsführer Wilke © DZI

Die jüngsten Gehaltsskandale als Einzelfälle abzutun, ist eine Verharmlosung. DZI-Chef Burkhard Wilke fordert mehr Transparenz und Orientierung, wenn es ums Geld geht.

‚Jahreseinkommen von 380.000 Euro‛, Totales Versagen der Aufsichtsgremien‛, ‚Chefs der Wohlfahrt kassieren – und schweigen‛ – Meldungen und Schlagzeilen wie diese sind eine enorme Belastung für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der rund 630.000 Organisationen des gemeinnützigen Sektors in Deutschland. Sie erschweren die Arbeit und die Motivation der mehr als drei Millionen hauptamtlichen Mitarbeitenden und der 30 Millionen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Eklatante Fälle unangemessen hoher Gehälter gibt es zwar nur wenige im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten. Sie aber als Einzelfälle zu bezeichnen, wäre eine Verharmlosung. Denn die Problemanalyse gibt tiefer liegende, strukturelle Mängel in den betroffenen Verbänden und Organisationen zu erkennen.

Das ‚totale Versagen der Aufsichtsgremien‛ ist nicht etwa nur eine reißerische Schlagzeile der Medien, sondern auch das Fazit von Wolfgang Stadler, Vorsitzender des AWO-Bundesverbandes, in Bezug auf die skandalös hohen Gehälter und Honorare in den AWO-Kreisverbänden Wiesbaden und Frankfurt, die 2019 ans Licht kamen. Unter Stadler hatte der AWO-Bundesverband zuvor einen eigenen Governance-Kodex entwickelt und Ende 2017 schließlich in Kraft gesetzt. Das schien strategisch gut geplant, der Rücken sollte frei und gestärkt für das Jubiläumsjahr 2019 sein, doch dann wurden die finanziellen Exzesse in Frankfurt und Wiesbaden öffentlich.

Transparenz fehlt

Probleme mit unangemessen hohen Gehältern, mangelhaften Aufsichtsstrukturen und Vetternwirtschaft gibt es nicht nur bei der Arbeiterwohlfahrt, sondern auch andernorts im Non-Profit-Sektor und bei anderen Wohlfahrtsverbänden. Das zeigt etwa die Situation in Mecklenburg-Vorpommern, wo ein kritischer Rechnungshofbericht und Fälle von Kumpanei sowie überhöhten Gehältern seit 2017 im Landtag einen Untersuchungsausschuss beschäftigen.

Ein Blick in den noch jungen AWO-Governance-Kodex lässt erkennen, wo weitere Ursachen der missbräuchlichen Praktiken liegen: Es mangelt nicht nur an Kontrolle, sondern auch an Transparenz und damit an Orientierung. Im Unterschied zu anderen Corporate-Governance-Kodizes, wie etwa dem der Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Diakonie oder auch dem Deutschen Corporate Governance Kodex, fehlt bei der AWO ein Abschnitt zum Thema Transparenz. Damit verzichtet der Verband an dieser Stelle auf ein wichtiges Signal – nach außen und nach innen. Denn eine verbesserte Offenlegung von Finanzdaten sowie Gehaltsstrukturen und Leitungsgehältern, etwa in den Jahresberichten, würde den jeweiligen Aufsichtsorganen wertvolle Orientierung geben und böte durch den kritischen Blick der Öffentlichkeit ein weiteres Regulativ, um unangemessene Gehälter zu vermeiden.

Eigenverantwortung tragen

Nur sehr wenige der inzwischen zahlreich vorhandenen Governance-Kodizes, Transparenz- und Vertrauensstandards empfehlen oder fordern die Offenlegung von Gehältern und Gehaltsstrukturen. Die Diakonie fordert in ihrem Governance-Kodex, die Vergütung des Vorstandes im Anhang oder im Lagebericht offenzulegen. Der entwicklungspolitische Dachverband Venro verpflichtet seine Mitgliedsverbände mit mehr als drei Millionen Euro Jahreseinnahmen, im öffentlich zugänglichen Jahresbericht Angaben zur Gehaltsstruktur sowie zur Vergütung und Aufwandsentschädigung der Leitungsebene und Organmitglieder zu machen. Am weitesten gehen die Anforderungen des DZI Spenden-Siegels. Die Vergütungen der hauptamtlichen Leitungsmitglieder werden dem DZI im Einzelnen mitgeteilt und von ihm auf Angemessenheit und Branchenüblichkeit hin überprüft. Außerdem müssen die Leitungsgehälter und die Vergütungsstrukturen im öffentlich zugänglichen Jahresbericht veröffentlicht werden. Stehen dem im einzelnen Fall datenschutzrechtliche Gründe entgegen, reicht im Grundsatz die Summe der Leitungsgehälter.

Im Fall föderal organisierter Verbandsstrukturen fehlt derzeit nicht nur auf der Ebene der allgemeinen Öffentlichkeit die Transparenz der Leitungsgehälter. Deren Höhe ist selbst den jeweils übergeordneten Landes- und Bundesverbänden oft unbekannt. Die Einrichtung eines verbindlichen Informations- und Sanktionssystems auf Bundesebene ist für jeden Verband eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass er mit seinen Untergliederungen, die hinsichtlich der gemeinsamen „Marke“ und des ethischen Anspruchs in einem Boot sitzen, Risiken auch systematisch erkennen und wirksam bekämpfen kann. Angesichts des im August veröffentlichten Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. März 2020 liegt die Verantwortung für angemessene Leitungsgehälter, die neben der Branchenüblichkeit eben auch den besonderen Wertekodex der Nonprofit-Organisationen im Allgemeinen und von Wohlfahrtsverbänden im Besonderen berücksichtigen, noch mehr als bisher bei den Verbänden selbst. Der BFH stellt in seinem Urteil unter anderem fest, dass das Gehalt des Geschäftsführers einer gemeinnützigen Organisation nicht niedriger sein muss als das eines Geschäftsführers mit vergleichbarer Tätigkeit bei einem nicht steuerbegünstigten Unternehmen. Das dürfte in den Chefetagen vieler Einrichtungen und Verbände neue Begehrlichkeiten schaffen. Doch nicht alles, was höchstrichterlich zulässig ist, wird auch dem Wertekodex eines Wohlfahrtsverbandes und der entsprechenden Erwartungshaltung in der Bevölkerung gerecht. Dieser schwierige Balanceakt kann nur durch eine schonungslos transparente Offenlegung, Begründung und Diskussion der Leitungsgehälter gelingen.

Durchsichtige Ehrenamtsentlohnung

‚Üppiges Gehalt im Ehrenamt‛, ‚Chemiekonzern finanziert angeblich ehrenamtlichen Vorstand der Naturschutz-NGO‛ – Schlagzeilen wie diese blieben dem Dritten Sektor bisher erspart. Angesichts der zunehmenden Vielfalt und Kreativität von Bezahlmodellen für die Ehrenamtlichen ist dies aber vielleicht nur eine Frage der Zeit. Die Praktiken scheinen zwar weniger spektakulär zu sein als die öffentlich gewordenen Einkommensexzesse Hauptamtlicher, bergen aber ebenfalls ein hohes potenzielles Risiko für das Renommee einer Organisation.

Dabei geht es hier nicht um die seit Langem währende Debatte um die Monetarisierung des Ehrenamts, die schon viele kluge, lesenswerte Beiträge hervorgebracht hat. Die entscheidende Schwachstelle ist hier neben der Höhe etwaiger Zahlungen vor allem die Transparenz. Werden Aufwandsentschädigungen in der internen und externen Darstellung richtig von Auslagenerstattungen unterschieden? Wie hoch darf eine Aufwandsentschädigung maximal sein, damit man noch von „Ehrenamtlichkeit“ sprechen kann? Und, eine besonders schwierige Grauzone: Ist ein Vorstandsmitglied noch als ehrenamtlich zu bezeichnen, das nicht bei der betreffenden Organisation angestellt und entlohnt wird, sondern bei einem anderen Unternehmen, das die Person großzügig, vielleicht sogar in Vollzeit für die Vorstandstätigkeit freistellt? Was man im vereins- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Sinn vielleicht noch bejahen kann, ist aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit mitunter wesentlich kritischer zu beurteilen.

Interessenskonflikte ausschließen

All diese Vergütungsverhältnisse sollten am besten im Jahresbericht transparent gemacht werden, damit sich in der Öffentlichkeit oder schon bei den eigenen Mitgliedern keine unzutreffenden Erwartungen hinsichtlich der Art des ehrenamtlichen Engagements der Person aufbauen können. Bevor alle Welt rätselt, wie um Himmels willen dieses Vorstandsmitglied eine so intensive, wirksame Vorstandstätigkeit im Ehrenamt mit seinem Hauptberuf vereinbaren kann, müssen unbedingt öffentlich, leicht erkennbar und verständlich die Umstände der Abstellung durch das Drittunternehmen transparent gemacht werden. Auch dessen Namen sollte offengelegt werden, damit die Öffentlichkeit einen etwaigen Interessenkonflikt ausschließen kann.

‚Über Geld redet man nicht‛ – Die meisten von uns haben dieses Motto, ja diese Lebenshaltung als Kind eingeimpft bekommen. Für die Finanzen gemeinnütziger Organisationen und die Gehälter der bei ihnen beschäftigen Menschen gilt dieses Mantra nicht mehr. Die öffentlichen Debatten, die als veränderte Erwartungshaltungen inzwischen auch bei den öffentlichen Zuwendungsgebern ankommen, sprechen eine deutliche Sprache. Weil die Anforderungen an die Aufsichtsorgane stark zugenommen haben, werden wir in Zukunft wohl auch häufiger als bisher über die Angemessenheit und Transparenz von Aufsichtsratsvergütungen in gemeinnützigen Organisationen zu debattieren haben. Je schneller, ehrlicher und entschiedener Non-Profit-Organisationen und ihre Mitarbeitenden sich von der alten Schimäre des Verdeckens und Verschweigens von Vergütungen verabschieden, umso glaubwürdiger und robuster werden sie die eigentlichen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft meistern können.

Der Autor

Burkhard Wilke ist Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). wilke@dzi.de

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