RHEINHESSEN – So dürfen Rettungssanitäter im Kreis nur dann Krankentransporte ohne medizinische Betreuung übernehmen, wenn sich nach einer halben Stunde keine Alternative finde.
Jedoch sei nicht geklärt, ob der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes (ÄLRD) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Verordnung eines anderen Arztes aufheben dürfe und wer in diesem Fall die Haftung übernehme, bemängelt das DRK in Rheinland-Pfalz. Ebenfalls unklar sei, wie der ÄLRD als fachliche Aufsicht in den operativen Bereich eingreifen dürfe. Die Umstellung habe bereits ein Chaos verursacht, sagt Landesvorstand Manuel Gonzalez.
Laut Kreisverwaltung ist die Regelung der Krankenfahrten schon seit Juli 2017 Thema, da es Beschwerden über lange Wartezeiten bei Krankentransporten gegeben habe. Das DRK hatte damals rechtliche Bedenken geäußert, da eine formal ordnungsgemäße ärztliche Verordnung eines qualifizierten Krankentransports grundsätzlich bindend sei. br
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