Insolvenz

Den Weg aus der Krise finden

Sanierungsexpertin Frosch © dhpg

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung muss für ein Unternehmen nicht das Ende sein. Sanierungsexpertin Christine Frosch erklärt, was Führungskräfte beachten müssen.

Viele Unternehmen und soziale Einrichtungen scheuen den Weg zum Insolvenzrichter, um sich zu entschulden und neu durchzustarten. Dabei gibt es mit der Insolvenz in Eigenverwaltung einen probaten Weg aus der Krise für Unternehmen, die in Schieflage geraten sind. Das Verfahren soll Unternehmen helfen, sich aus eigener Kraft zu sanieren. Demzufolge wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern die Geschäftsführung leitet das Unternehmen weiter. Das Gericht bestellt zum Schutz der Gläubiger einen Sachwalter.

Insbesondere bei sozialen, oftmals gemeinnützigen, Einrichtungen ist der Verbleib der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bei der Geschäftsleitung Voraussetzung für die weitere Gewährung öffentlicher Fördermittel und für den Erhalt der Zulassung. Geschäftsführer und Führungskräfte können zum Gelingen des Sanierungsprozesses vieles beitragen:

Frühzeitig handeln

Die Insolvenz in Eigenverwaltung hilft insbesondere den Einrichtungen, die eine gute Fortführungsperspektive haben. Stellt man fest, dass sich die Situation in der eigenen Organisation verschlechtert, es Defizite in einzelnen Bereichen gibt oder gar die Liquidität angespannt ist, dann ist es Zeit zu handeln. Je frühzeitiger das Management den Turnaround-Prozess startet, desto größer sind die Chancen, die Krise erfolgreich zu managen.

Beratung holen

Organisationen, die sich über eine Eigenverwaltung sanieren möchten, sollten bereits vor der Antragstellung einen erfahrenen Sanierungsberater, der im Idealfall auch einen insolvenzrechtlichen Hintergrund hat, mit der Verfahrensbegleitung beauftragen. Gemeinsam mit dem Berater gilt es, die Fortführungsprognose und die Sanierungsoptionen unter Einbezug von wichtigen Gläubigern zu prüfen. Bei Antragstellung muss dem Gericht anhand einer Eigenverwaltungsplanung aufgezeigt werden, dass es für das Unternehmen Sanierungsperspektiven gibt. Somit kommt dem Sanierungsberater, sowohl im Hinblick auf die Zustimmung des Gerichts zu der Eigenverwaltung als auch hinsichtlich der Durchführung des Verfahrens eine Schlüsselrolle zu.

Gut planen

Oberste Pflicht des Gerichtes ist es, die Gläubiger zu schützen, weshalb es den Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung sehr genau prüfen wird. Die hierfür seit 1. Januar 2021 einzureichende Eigenverwaltungsplanung bedarf eines Finanzplans für sechs Monate, eines Sanierungskonzeptes sowie einer Darstellung der prognostizierten Kosten im Eigenverwaltungsverfahren. Darüber hinaus muss die Geschäftsleitung aufzeigen, wie die insolvenzrechtlichen Pflichten erfüllt und sichergestellt werden. Mit Unterstützung des Sanierungsberaters kann der Grundstein für eine wirtschaftliche Stabilisierung der Einrichtung gelegt werden, um ihr eine Zukunftsperspektive zu geben. Nur bei einer schlüssigen und vollständigen Eigenverwaltungsplanung wird das Gericht das (vorläufige) Eigenverwaltungsverfahren anordnen.  

Transparent kommunizieren

In aller Regel wird das Gericht zunächst eine vorläufige Eigenverwaltung anordnen, die bis zu drei Monaten dauern kann und, anders als im Regelinsolvenzverfahren, nicht veröffentlichungspflichtig ist.Dieser zeitliche Puffer vor Veröffentlichung des Verfahrens sollte, neben der Fortschreibung der Eigenverwaltungsplanung, insbesondere der Kommunikation dienen, um die wichtigen Liefer- und Leistungsketten, Kundenbeziehungen, aber auch die Zuschüsse und Fördergelder für die Zeit nach der Verfahrenseröffnung zu sichern. In dieser Phase werden mit transparenter Kommunikation die Weichen für das Gelingen der Sanierung gestellt.

Insolvenzgeld nutzen

Mit einer gut vorbereiteten Insolvenzgeldvorfinanzierung können Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Verfahrenseinleitung sichergestellt werden. Dies ist für die Erhaltung der Arbeitsmotivation und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen von unschätzbarem Wert. Im Unternehmen kann mit dem Instrument der Insolvenzgeldvorfinanzierung ohne Lohnkosten über einen Zeitraum von maximal drei Monaten produziert und Liquidität geschaffen werden. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Sanierungsberater beraten.   

Die Autorin

Christine Frosch ist Partnerin der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhpg. Als Fachanwältin für Insolvenzrecht, zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexpertin und Wirtschaftsmediatorin hat sie bereits zahlreiche Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, auch in sozialen Einrichtungen, begleitet.
christine.frosch(at)dhpg.de

In Verbindung stehende Artikel