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Diakonie begrüßt Urteil zum Streikverbot

Berlin - 04. März 2010

Die Diakonie begrüßt den Spruch des Arbeitsgerichts Bielefeld zum Streikverbot in Kirche und Diakonie. "Streik und Aussperrung stehen demnach im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstbestimmungsrecht", erklärt Wolfgang Teske, Vizepräsident des Diakonischen Werkes der EKD.

Hintergrund des aktuellen Urteils ist eine Klage evangelischer Träger gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft Verd im Mai und September 2009.

"Mit der Entscheidung wird bestätigt, dass die Streikaufrufe in diakonischen Einrichtungen im Herbst letzten Jahres unzulässig waren und künftig nicht wiederholt werden dürfen", so Teske.

Verdi bedauert die Entscheidung: "Wir hätten uns in der ersten Instanz ein anderes Urteil gewünscht. Aber endgültig entschieden ist nichts. Die weiteren Instanzen stehen erst noch bevor", sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. Verdi werde gegen das Urteil Berufung einlegen.

Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, die in Bielefeld mitgeklagt hatte, sieht diese Ankündigung von Verdi gelassen: "Wir sind zuversichtlich, dass auch weitere Instanzen Streiks und Streikaufrufe in kirchlichen Einrichtungen nicht zulassen werden", so Landeskirchenrat Henning Juhl.


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