Soziale Dienstleistungen werden zunehmend in Vergabewettbewerben vergeben. Die Konkurrenz ist groЯ, die Preise sind im freien Fall. Nur wer die Spielregeln kennt, hat Chancen auf den Zuschlag.
> Heft bestellenEine Branche sucht neue Verdienstmöglichkeiten: Immer häufiger bieten die Träger ihr Know-how privaten Unternehmen an.
> Heft bestellenEin Rentenversicherungsbetrug des DRK in Plön beschert dem Landesverband Schleswig-Holstein eine neue Satzung: Künftig müssen dieKreisverbände mit dem Landesgeschäftsführer rechnen.
> Heft bestellenNach Fachpersonal mьssen die Trägerderzeit nicht lange suchen. Das kann sich bald ändern: Um die Besten werden die Einrichtungen buhlen müssen.
> Heft bestellenNachdem Beschlüsse nicht umgesetzt wurden, kündigte die Geschäftsführung Kontrolle an. Das brachte Unruhe – bis die Ersten merkten, dass ihre Arbeit höher geschätzt wird als früher.
> Heft bestellenArbeitsverträge für Arbeitnehmer über 52 dürfen nicht mehr aufgrund des Alters befristet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Damit folgen die Bundesrichter der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes vom November 2005. Der EuGH entschied, dass es sich dabei um eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters handelt. Bislang konnten laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitsverträge von Arbeitnehmern, die älter als 52 Jahre sind, ohne sachlichen Grund befristet werden.
> Heft bestellenArbeitsverträge dürfen nicht erneut ohne Grund befristet werden, wenn gleichzeitig der Verdienst erhöht wird. Der Fall, der vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt wurde: Ein Arbeitnehmer war zunächst ohne Begründung für ein Jahr befristet eingestellt worden. Vor Fristablauf wurde eine Verlängerung für ein weiteres Jahr vereinbart, bei einer gleichzeitigen Stundenlohnerhöhung von 50 Cent. Eine solche Vertragsverlängerung ist unwirksam, wenn gleichzeitig andere Arbeitsbedingungen vereinbart werden.
> Heft bestellenDie Tarifauseinandersetzungen an deutschen Kliniken beherrschten in diesem Sommer die Schlagzeilen. Mit den arztspezifischen Tarifabschlüssen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund und dem Ende der Streiks schienen die Wogen zunächst geglättet. Bei genauerem Hinsehen stellt sich für die Krankenhäuser jedoch die Frage, welcher Tarifvertrag für die Ärzte nun überhaupt anwendbar ist. Denn neben den arztspezifischen Tarif-einigungen sehen auch die im Rahmen der Tarifreform des öffentlichen Dienstes durch die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft Verdi und die dbb Tarifunion erzielten Tarifeinigungen Regelungen für Ärzte vor.
> Heft bestellenDrei Stiftungen, drei Geschäftsfelder – auf den ersten Blick eine eindeutige Positionierung. Bei traditionellen Trägern mit gewachsenen Strukturen ist das jedoch häufig komplizierter: Jeder macht von allem etwas. So ist das auch bei den drei Stiftungen St. Elisabeth, Stephanus und Hoffbauer in Berlin, die sich bereits 2004 zu einer Stiftungsgemeinschaft zusammengeschlossen hatten. Die Träger haben Angebote in der Alten- und Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungswesen.
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